Erhält ein Auszubildender günstigere Fahrscheine?
Ja, ein Auszubildender erhält in Verbindung mit einer Berechtigungskarte Wochen- und Monatskarten zum Schülertarif.
Unter welchen Umständen fährt eine schwerbehinderte Person kostenfrei? Wie wird die Begleitperson berücksichtigt?
Die Beförderung ist kostenlos, wenn der Fahrgast zum gültigen Schwerbehindertenausweis auch eine gültige Wertmarke vorweisen kann. Wenn auf dem Schwerbehindertenausweis der Buchstabe B vermerkt ist, fährt die Begleitperson ebenfalls kostenlos.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Rollstuhlbeförderung im Linienverkehr der VGRI und RBO?
Gemäß § 18 Abs. 5 VGRI - Tarif und desselben Paragraphen im RBO - Tarif werden Rollstühle im Linienverkehr auf Strecken der VGRI und RBO grundsätzlich befördert, soweit der eingesetzte Bus von seiner Bauweise her hierfür geeignet ist.
Verfügt nun der auf den Strecken der VGRI und RBO eingesetzte Bus über die Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung, besteht die Pflicht, den Rollstuhl sicher zu befördern. Dies ist in der EU-Verordnung 2001/85 entsprechend festgelegt.
Aus Anhang 7 dieser Verordnung ergibt sich nun, dass die auf den Strecken der VGRI und RBO eingesetzten Busse - welche für die Rollstuhlbeförderung baulich geeignet sind - genau einen Rollstuhl sicher befördern können.
Damit gilt auf den Strecken der VGRI und RBO:
Welche Voraussetzungen gelten für die Beförderung von Sachen und Hunden im Linienverkehr der VGRI?
Sachen können mit dem Bus nur dann befördert werden, wenn sie zur Beförderung mit dem eingesetzten Fahrzeug geeignet sind. Dies bedeutet:
Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von Sachen im Bus ist daher leider nicht möglich. Gefährliche Gegenstände sind von der Beförderung ausdrücklich ausgeschlossen.
Als Sachen gelten:
Besondere Bestimmungen zum Handgepäck:
Handgepäck sind ein oder mehrere Stücke bis 50 kg Gesamtgewicht, die ein einzelner Fahrgast tragen kann. Dieser hat das Handgepäck selber im Bus unterzubringen und zu beaufsichtigen.
Besondere Bestimmungen zu Hunden und anderen Tieren:
Diese werden unentgeltlich und nur unter Aufsicht einer dazu geeigneten Person befördert.
Hunde, die mitreisende Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Ausgenommen hiervon sind Blinden- und Führhunde sowie Diensthunde der Sicherheitsbehörden im Einsatz.
Kleintiere sind in geeigneten Behältern mitzunehmen.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte die §§ 17, 18, 20, 21 VGRI-Tarif.
Sie haben etwas im Bus verloren - Was tun?
Im Bus bleibt immer mal was liegen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Regenschirm, das Handy oder die Sporttasche bei uns auf Sie wartet, schreiben Sie eine E-Mail mit kurzer Gegenstandsbeschreibung an rbo.pfarrkirchen@deutschebahn.com.
Mit Hilfe Ihrer Angaben werden wir prüfen, ob sich der verlorene Gegenstand bei uns angefunden hat.
Sie wollen lieber direkt anrufen? Dann nehmen Sie persönlich Kontakt mit Ihrer zuständigen Außenstelle auf.
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