Um die Schülermonats- bzw. Schülerwochenkarte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zu erhalten, benötigen Sie eine vollständig ausgefüllte Berechtigungskarte.
Diese Karte muss von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb etc. bestätigt und anschließend von der Geschäftsstelle der VGRI in der Bahnhofstraße 23 a in Pfarrkirchen abgezeichnet werden. Erst dann ist die Berechtigungskarte gültig.
Die Berechtigungskarte stellt einen Teil des Fahrscheines dar. Nur zusammen im Verbund mit der Schülerwochen- oder Schülermonatskarte besitzt man einen gültigen Fahrschein.