Häufig gestellte Fragen zum Thema Umweltfahrausweis

Schüler / Auszubildende / Studenten

Verlängert sich der Umweltfahrausweis für Schüler automatisch?

Nein, beim Schüler endet die Jahreskarte nach einem Jahr. Zur Verlängerung des Abonnements muss erneut ein Antrag bei der VGRI-Geschäftsstelle gestellt werden.

Was mache ich, wenn ich den Umweltfahrausweis verloren habe?

Ich melde mich in der VGRI-Geschäftsstelle und teile mit, dass ich die Fahrkarte verloren habe. Anschließend wird eine Ersatzkarte ausgestellt, die bei der nächsten Abbuchung mit 15 € Gebühr verrechnet wird.

Ist der Umweltfahrausweis für Schüler übertragbar an andere Personen?

Nein, der Umweltfahrausweis für Schüler ist nicht übertragbar.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Erstattung (Schulwegkosten)?

Ein Erstattungsantrag kann beim Landratsamt Rottal-Inn gestellt werden.

Nähere Informationen/ Formular Erstattungsantrag

Wann und zu welchen Voraussetzungen kann ich kündigen?

Eine Kündigung ist schriftlich bei der VGRI-Geschäftsstelle einzureichen und ist immer zum 1. eines Monats möglich.
Bei Kündigung während der ersten 12 Monate (bei Erstantrag) wird jedoch eine Nachberechnung erfolgen, da hier die Vertragsvoraussetzungen für den Umweltfahrausweis nicht erfüllt wurden. Die Nachberechnung ergibt sich aus dem monatlichen Differenzbetrag zwischen Schülermonatskarte und Umweltfahrausweis und wird für die genutzten Monate hochgerechnet.
Ist der Fahrgast schon mehr als 12 Monate (Folgeantrag) am Stück Besitzer einer Umweltfahrkarte, ist eine Kündigung mit Ablauf eines beliebigen Monats ohne Nachberechnung möglich.
Die Karte muss in beiden Fällen bis zum 5. des Nachfolgemonats in der VGRI-Geschäftsstelle abgegeben werden.

Wann muss die Kündigung bei der VGRI-Geschäftsstelle eingehen?

Die Kündigung sollte möglichst eine Woche vor Kündigungsdatum schriftlich eingehen.

Gibt es Gründe, die es mir ermöglichen den Umweltfahrausweis auch vor Ablauf der Gültigkeit im ersten Jahr zu kündigen, ohne Nachberechnung?

Ja, besondere Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind z.B. lang anhaltende Krankheit, Umzug/ Wegzug und Arbeitslosigkeit. Die besonderen Gründe müssen im Kündigungsschreiben aufgelistet sein und mit entsprechenden Bescheinigungen (ärztliches Attest, Abmeldebescheinigung der Meldebehörde oder Bescheinigung der Arbeitsagentur) belegt werden.

Jedermann

Verlängert sich der Umweltfahrausweis für Jedermann automatisch?

Der Ausweis verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung vorliegt.

Wann und zu welchen Voraussetzungen kann ich kündigen?

Eine Kündigung ist schriftlich bei der VGRI-Geschäftsstelle einzureichen und ist immer zum 1. eines Monats möglich.
Bei Kündigung während der ersten 12 Monate (bei Erstantrag) wird jedoch eine Nachberechnung erfolgen, da hier die Vertragsvoraussetzungen für den Umweltfahrausweis nicht erfüllt wurden. Die Nachberechnung ergibt sich aus dem monatlichen Differenzbetrag zwischen Vario-Karte 31 und Umweltfahrausweis und wird für die genutzten Monate hochgerechnet.
Ist der Fahrgast schon mehr als 12 Monate (Folgeantrag) am Stück Besitzer einer Umweltfahrkarte, ist eine Kündigung mit Ablauf eines beliebigen Monats ohne Nachberechnung möglich.
Die Karte muss in beiden Fällen bis zum 5. des Nachfolgemonats in der VGRI-Geschäftsstelle abgegeben werden.

Gibt es Gründe, die es mir ermöglichen den Umweltfahrausweis auch vor Ablauf der Gültigkeit im ersten Jahr zu kündigen, ohne Nachberechnung?

Ja, besondere Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind z.B. lang anhaltende Krankheit, Umzug/ Wegzug und Arbeitslosigkeit. Die besonderen Gründe müssen im Kündigungsschreiben aufgelistet sein und mit entsprechenden Bescheinigungen (ärztliches Attest, Abmeldebescheinigung der Meldebehörde oder Bescheinigung der Arbeitsagentur) belegt werden.