Informationen zum Umweltfahrausweis Schüler/ Auszubildende/ Studenten

Allgemeines:

  • Der Fahrgast bezahlt für den Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate lediglich den Preis von 8 Schülermonatsfahrkarten aufgeteilt in 12 Monatsraten (der Preis der 8 Schülermonatsfahrkarten umgerechnet auf 12 Monate ergibt den Preis des Umwelt-Fahrausweises-Schüler). Die Kosten für die verbleibenden Monate teilen sich der Landkreis Rottal-Inn (zwei Monate) und die Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (zwei Monate).

Voraussetzungen:

  • Der Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate wird für alle Bahn- und Busverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn innerhalb des Landkreises Rottal-Inn ausgegeben.
  • Zum Erwerb des Umwelt-Fahrausweises-Schüler für 12 Monate berechtigt sind Schüler, Studenten und Auszubildende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Rottal-Inn haben, ihre Schulpflicht erfüllt haben (ab der 11. Klasse) oder keinen Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulweges haben und die Fahrkosten somit selbst tragen müssen. Ausgeschlossen sind Schüler, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung haben. Zur Beantragung des Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate ist eine für mindestens 1/2 Jahr gültige Bescheinigung (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung) vorzulegen.
  • Der Bestellschein für den Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate ist der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn bitte möglichst frühzeitig (bis 5. August) vorzulegen, ansonsten kann die VGRI, ob der großen Bestellmengen, nicht mehr garantieren, den Fahrausweis rechtzeitig zum Schuljahresanfang fertiggestellt und übermittelt zu haben.
  • Der Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate ist nicht  übertragbar.
  • Der Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate endet automatisch nach einem Jahr.
    Bei Bedarf muss der Umwelt-Fahrausweis-Schüler für 12 Monate zum folgenden Schuljahr unter Vorlage einer gültigen Bescheinigung neu beantragt werden.

Kündigung:

Bei Kündigung des Umwelt-Fahrausweises-Schüler für 12 Monate innerhalb der ersten 12 Monate gelten folgende Bedingungen:

  • Die Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate hat schriftlich bei der Geschäftsstelle der VGRI zu erfolgen.

  • Sofern die Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate innerhalb der ersten 12 Monate erfolgt und besondere Gründe, wie Arbeitslosigkeit, lang anhaltende Krankheit, Wegzug oder sonstige schwerwiegende Gründe, geltend gemacht werden, sind diese im Kündigungsschreiben anzuführen. Der Kündigungsgrund ist durch Bescheinigung (ärztliches Attest, Bescheinigung der Arbeitsagentur, usw.) nachzuweisen.

  • Bei Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate vor Ablauf der ersten 12 Geltungsmonate ohne besonderen Grund sind die vom Landkreis aufgewendeten Ausgleichsleistungen über die Geschäftsstelle der VGRI zurückzuerstatten.

  • Durch die Kündigung wird die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift mit Ablauf des in der Kündigung aufgeführten letzten Geltungsmonats des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate aufgehoben.

  • Der Umwelt-Fahrausweis (Fahrkarte) ist bis zum 5. des folgenden Monats an die VGRI zurückzugeben. Für die vom Fahrgast noch zu zahlenden Beträge bleibt dessen Abbuchungsermächtigung bis zur Tilgung bestehen.

  • Bei jeder weiteren nahtlosen Wiederbeantragung des Umwelt-Fahrausweises-Schüler ist eine fristgerechte monatliche Kündigung ohne Nachberechnung möglich.