Landkreis-10er-Karte

  • Landkreis-10er-Karten werden an jedermann ausgegeben.
  • Landkreis-10er-Karten sind übertragbar. Sie können auch von mehreren Personen gleichzeitig gegen entsprechende Entwertung der Fahrtenfelder genutzt werden.
  • Landkreis-10er-Karten gelten ab dem Lösungstag fünf Monate. Für nicht benutzte Fahrtenfelder besteht kein Erstattungsanspruch.
  • Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Ausgenommen ist ein evtl. erforderlicher Umstieg um das Fahrtziel zu erreichen.
  • Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
  • Bei Benutzung von Zügen muss der Fahrgast mit einem nicht löschbaren Stift vor Fahrtantritt Datum und Uhrzeit der Fahrt eintragen.